- Bezeichnung: elektr. Temperaturanzeiger
- Anforderungszeichen: Fl.20342-1
- Gerät-Nr.: 127-1042 A-2
- Messbereich: – 40 / + 40 °C
- Hersteller: Hartmann & Braun, Frankfurt /Main
- Baujahr: 1938
- Eingebaut in: z.B. Messershmitt Bf 110
- Funktionsweise
Segelflugzeugbau Scheider, Grunau – Besatzung: 1 – Spannweite: 13,50 m – Länge: 6,50 m – Höhe: 1,35 m – Leergewicht: 137 Kg – Abfluggewicht: 227 Kg max. – Höchstgeschwindigkeit: 200 Km/h – Gleitzahl: 17 bei 55 Km/h
Patentschrift Nr. 299780, der Gothaer Waggonfabrik Aktien-Gesellschaft in Gotha, vom 3.September 1916.
„Flugzeug mit hinter den Tragflächen angeordnetem Maschinengewehreinbau“
Allgemeines:
Als Grundgeschwindigkeit (Geschwindigkeit über Grund) wird die Fortbewegung eines Flugzeugs relativ zum Boden oder Gewässer bezeichnet. Sie ist zusammen mit dem Kurs (der magnetischen oder geografischen Richtung) die Basis der Koppelnavigation, dem Aneinanderfügen zurückgelegter Wegstücke zur genauen Standortbestimmung. Die Geschwindigkeit über Grund (auch als Fahrt über Grund bezeichnet) wird in der Fliegersprache üblicherweise auch ground speed genannt und mit GS bezeichnet. Die Fortbewegung eines Flugzeugs relativ zum Medium , also zur Erdatmosphäre, wird hingegen als Eigen- oder Fluggeschwindigkeit bezeichnet.
Als Abtrift bezeichnet man ein seitliches Versetzen (Abtreiben) von Luftfahrzeugen, also eine Abweichung vom angestrebten Kurs. Sie umfasst immer den Einfluss des Windes (Windstärke, Windrichtung). Verursacht wird die Abtrift bei Flugzeugen durch Seitenwind und Böen. Bei Segelflugzeugen und langsamen Motorflugzeugen kann die Abdrift bei starkem Seitenwind 30° und mehr betragen. Bei größeren Flugzeugen wird die Abtrift im Allgemeinen aus Wetterdaten vorausberechnet und bei der Wahl des Steuerkurses im Voraus berücksichtigt (Vorhaltewinkel). Damit ist gewährleistet, dass der Kurs über Grund annähernd zum gewünschten Ziel führt.