Monatliche Archive: Februar 2020



  • Bezeichnung: Paketschalter
  • Anforderungszeichen: Fl.XXX
  • Gerät-Nr.: 19-5843
  • Baureihe: 2
  • Messbereich: 7 Schaltstellungen
  • Hersteller: V. u. H., Frankfurt/ Main
  • Baujahr: ca. 1944 / 1945
  • Verwendung: z.B. als Frequenzwahlschalter für das FuG 16

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  • Bezeichnung: Richtungsgeber (für Kurssteuerungen)
  • Anforderungszeichen: Fl.22536
  • Gerät-Nr.127-268 B-1
  • Hersteller: hdc = LGW, Luftfahrtgerätewerk Hakenfelde, Berlin (Siemens)
  • Baujahr: ca.1944
  • Eingebaut in: Steuerhörnern

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  • Bezeichnung: 12-Lampengerät
  • Anforderungszeichen: Fl.32532
  • Baumuster: LG 12
  • Hersteller: hbu = Elektromechanik Heinrich List, Teltow
  • Baujahr: ca.1944
  • Eingebaut in: Focke-Wulf FW 189, FW 190, Heinkel He 111 u.a.

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  • Bezeichnung: Variometer
  • Anforderungszeichen: Fl.22386
  • Messbereich: +/- 0 -30 m/s
  • Hersteller: oeq = Balda-Werk, Max Baldeweg, Dresden
  • Baujahr: ca. 1944
  • Ziffernblattbeschriftung: 0 / 5 / 10 / 20 / 30
  • Eingebaut in: z.B. Focke-Wulf FW 190 , Tank Ta 152, Messerschmitt Bf 109 K-4, Me 262, Arado Ar 234
  • Funktionsweise

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  • Bezeichnung: Borduhr
  • Anforderungszeichen: Fl.22602
  • Messbereich: 8 Tage- Laufwerk
  • Hersteller: Kienzle Uhrenfabrik A.G., Schwenningen/ Neckar
  • Baujahr: ca. 1937
  • Bemerkung: Vermerk zur Instandsetzung „instandgesetzt am 10.38“
  • Funktionsweise: Dieses Bordchronometer besitzt ein 8-Tageuhrwerk. Die Zeigereinstellung erfolgt über einen seitlichen Hebel (links). Aufgezogen wird die Uhr mit der Lunette, mit welcher auch der rote Markierungspfeil auf der Innenseite des Uhrenglases verstellt werden kann.

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  • Bezeichnung: Umsteuerhöhenatmer (Sauerstoffdusche)
  • Anforderungszeichen: Fl.30403-1
  • Gerät-Nr.: 10-137 C-1
  • Hersteller: bwz = Auer-Gesellschaft A.-G., Werk Oranienburg
  • Baujahr: ca. 1944 / 1945
  • Eingebaut in: z.B. Messerschmitt Bf 109, Bf 110, Me 262, Heinekl He 219, Focke-Wulf FW 190 u.v.a.

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  • Bezeichnung: Positonslampe
  • Hersteller: Eisemann
  • Baujahr: ca. 1918
  • Bemerkung:
    • Ausführungsform dieser Positionslampen – ihre Zylinderform erzeugt nur geringen Luftwiderstand; die Glühlampe muss leicht auswechselbar sein. Lampen von 2 bis 4 Kerzenstärke sind völlig ausreichend; man kann sogar noch darunter gehen.
    • Begegnen sich zwei Flugzeuge in der Dunkelheit, so müssen sie über ihren gegenseitigen Kurs unterrichtet sein, um Zusammenstöße zu vermeiden; die hierfür gültigen Vorschriften aus dem 1 WK, sind im wesentlichen aus dem Schiffsverkehr entnommen worden, jedoch ist hier die Sache erschwert, da noch die Höhenkomponente hinzukommt. Die Rechts- und Linksmarkierung erfolgt durch Positionslichter, die man an den äußeren Streben des Flugzeuges montiert. Sie sind derartig abgeblendet, dass sie einzeln einen Winkel von etwa 130° bestreichen, wobei ihre Mittelachsen am 45° gegen die Flugrichtung nach rechts, bzw. links vorn gerichtet sind. Es wird dadurch erreicht, dass die Wahrnehmung zweier Lichter (rechts grün, links rot) zugleich den Schluss erlaubt, dass sich das fremde Flugzeug dem eigenen nähert. Von der Seite ist dagegen immer nur ein Licht wahrnehmbar. Gänzlich unabgeblendete Lampen verwirren das Urteil über die Flugrichtung .

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